§ 7 WVO 2014 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Wechselverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2014 bis 31.12.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt, mit 3. November 2014 in Kraft.Diese Verordnung tritt, soweit Absatz 2, nichts anderes bestimmt, mit 3. November 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Bestimmungen des Anhangs der Verordnung in den Punkten 2., 4., 5., 6. sowie die Wortfolgen „bzw. Vorliegen eines intelligenten Messgerätes oder eines Lastprofilzählers“ sowie „Bei Endverbrauchern mit Lastprofilzählern die Information, ob die Bilanzierung auf Stunden- oder Tagesbasis erfolgt und das Datum der letztmaligen Umstellung der Bilanzierungsmethode“ in den Punkten 3.2.3. und 3.3.2., jeweils den Gasbereich betreffend, treten mit 1. Juni 2015 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Die Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), BGBl. II Nr. 197/2012 sowie die Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), BGBl. II Nr. 196/2012, treten mit Ablauf des 2. November 2014 außer Kraft, soweit Abs. 4 nichts anderes bestimmt.Die Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2012, sowie die Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2012,, treten mit Ablauf des 2. November 2014 außer Kraft, soweit Absatz 4, nichts anderes bestimmt.
  4. (4)Absatz 4,Die Bestimmungen in Punkt 2., 4. sowie 5. des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), BGBl. II Nr. 197/2012 sowie des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), BGBl. II Nr. 196/2012 treten mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft.Die Bestimmungen in Punkt 2., 4. sowie 5. des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2012, sowie des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2012, treten mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2014 bis 31.12.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt, mit 3. November 2014 in Kraft.Diese Verordnung tritt, soweit Absatz 2, nichts anderes bestimmt, mit 3. November 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Bestimmungen des Anhangs der Verordnung in den Punkten 2., 4., 5., 6. sowie die Wortfolgen „bzw. Vorliegen eines intelligenten Messgerätes oder eines Lastprofilzählers“ sowie „Bei Endverbrauchern mit Lastprofilzählern die Information, ob die Bilanzierung auf Stunden- oder Tagesbasis erfolgt und das Datum der letztmaligen Umstellung der Bilanzierungsmethode“ in den Punkten 3.2.3. und 3.3.2., jeweils den Gasbereich betreffend, treten mit 1. Juni 2015 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Die Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), BGBl. II Nr. 197/2012 sowie die Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), BGBl. II Nr. 196/2012, treten mit Ablauf des 2. November 2014 außer Kraft, soweit Abs. 4 nichts anderes bestimmt.Die Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2012, sowie die Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2012,, treten mit Ablauf des 2. November 2014 außer Kraft, soweit Absatz 4, nichts anderes bestimmt.
  4. (4)Absatz 4,Die Bestimmungen in Punkt 2., 4. sowie 5. des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), BGBl. II Nr. 197/2012 sowie des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), BGBl. II Nr. 196/2012 treten mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft.Die Bestimmungen in Punkt 2., 4. sowie 5. des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2012, sowie des Anhangs der Verordnung der E-Control über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2012, treten mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft.

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