§ 22 QS-VO 2024 Evaluierungskriterium „Interne Kommunikation“

Qualitätssicherungsverordnung 2024

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2027
  1. (1)Absatz eins,Zur Optimierung der patientenorientierten Abläufe in der Ordination oder Gruppenpraxis sind regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen abzuhalten.
  2. (2)Absatz 2,Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind regelmäßig zu Rückmeldungen aufzufordern, um daraus erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen definieren zu können.
  3. (3)Absatz 3,Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind in regelmäßigen Abständen zu unterweisen oder intern oder extern zu schulen und jährlich über die sicherheitsrelevanten Belange der Ordination oder Gruppenpraxis in einem Gespräch zu informieren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2027
  1. (1)Absatz eins,Zur Optimierung der patientenorientierten Abläufe in der Ordination oder Gruppenpraxis sind regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen abzuhalten.
  2. (2)Absatz 2,Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind regelmäßig zu Rückmeldungen aufzufordern, um daraus erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen definieren zu können.
  3. (3)Absatz 3,Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind in regelmäßigen Abständen zu unterweisen oder intern oder extern zu schulen und jährlich über die sicherheitsrelevanten Belange der Ordination oder Gruppenpraxis in einem Gespräch zu informieren.

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