§ 17 StrG Verweisungen

Strafregistergesetz 1968

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2025 bis 31.12.9999
§ 17.Paragraph 17,

In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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§ 17.Paragraph 17,

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