§ 30a UFG (weggefallen)

Umweltförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Im Rahmen des Flächenrecyclings kann bzw§ 30a UFG seit 31.12.2023 weggefallen. können

1.

die Erstellung von Konzepten zur Entwicklung von nicht oder gering genutzten Flächen,

2.

Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Z 1 und

3.

flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Z 1

gefördert werden.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 19.03.2022 bis 31.12.2023
Im Rahmen des Flächenrecyclings kann bzw§ 30a UFG seit 31.12.2023 weggefallen. können

1.

die Erstellung von Konzepten zur Entwicklung von nicht oder gering genutzten Flächen,

2.

Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Z 1 und

3.

flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Z 1

gefördert werden.

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