§ 5 S-COVID-19 (weggefallen)

Festlegung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.11.2020 bis 31.12.9999
(1) Veranstaltungen sind vorbehaltlich Abs 2, 3 und 4 in allen Gemeinden der politischen Bezirke Hallein, Salzburg-Umgebung, Sankt Johann im Pongau und Zell am See untersagt.

(2) § 3 Abs 3 findet Anwendung.

(3) Im Freien stattfindende Gelegenheitsmärkte (§ 10c 5 S-COVID-19-MV) bleiben nach Maßgabe der COVID-19-MV zulässig seit 01.11.2020 weggefallen.

(4) Sportveranstaltungen im Spitzensport (§ 10d COVID-19-MV) sind nach Maßgabe der sonstigen Regelungen der COVID-19-MV zulässig, wenn sie im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbes oder als Vorbereitung dazu stattfinden, und zwar im Freien mit bis zu 1500 Personen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für die Zuschauer und in geschlossenen Räumen ohne Zuschauer.

Stand vor dem 02.11.2020

In Kraft vom 24.10.2020 bis 02.11.2020
(1) Veranstaltungen sind vorbehaltlich Abs 2, 3 und 4 in allen Gemeinden der politischen Bezirke Hallein, Salzburg-Umgebung, Sankt Johann im Pongau und Zell am See untersagt.

(2) § 3 Abs 3 findet Anwendung.

(3) Im Freien stattfindende Gelegenheitsmärkte (§ 10c 5 S-COVID-19-MV) bleiben nach Maßgabe der COVID-19-MV zulässig seit 01.11.2020 weggefallen.

(4) Sportveranstaltungen im Spitzensport (§ 10d COVID-19-MV) sind nach Maßgabe der sonstigen Regelungen der COVID-19-MV zulässig, wenn sie im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbes oder als Vorbereitung dazu stattfinden, und zwar im Freien mit bis zu 1500 Personen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für die Zuschauer und in geschlossenen Räumen ohne Zuschauer.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten