§ 3 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Ab 4§ 3 S-COVID-19 LWS (weggefallen) seit 01.08.2021 weggefallen. Mai 2020 kann die Schulleitung – wenn mit dem Besuch der Schule keine Nächtigung außerhalb des Hauptwohnsitzes verbunden ist – vom ortsungebundenen Unterricht ausnehmen:

1.

Schülerinnen und Schüler der Berufsschule,

2.

Schülerinnen und Schüler der letzten Schulstufe der Fachschulen,

3.

Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Schulstufe der Fachschulen zum Unterricht in Kleingruppen

zum Nachholen von praktischen Fertigkeiten, die in der nächsten Schulstufe nicht mehr nachgeholt werden können (auslaufender Pflichtgegenstand),

zur Sicherung der Leistungsfeststellung und -beurteilung bei auslaufenden Pflichtgegenständen,

zur zeitgerechten Absolvierung der Gefahrenunterweisung vor dem Pflichtpraktikum.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
Ab 4§ 3 S-COVID-19 LWS (weggefallen) seit 01.08.2021 weggefallen. Mai 2020 kann die Schulleitung – wenn mit dem Besuch der Schule keine Nächtigung außerhalb des Hauptwohnsitzes verbunden ist – vom ortsungebundenen Unterricht ausnehmen:

1.

Schülerinnen und Schüler der Berufsschule,

2.

Schülerinnen und Schüler der letzten Schulstufe der Fachschulen,

3.

Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Schulstufe der Fachschulen zum Unterricht in Kleingruppen

zum Nachholen von praktischen Fertigkeiten, die in der nächsten Schulstufe nicht mehr nachgeholt werden können (auslaufender Pflichtgegenstand),

zur Sicherung der Leistungsfeststellung und -beurteilung bei auslaufenden Pflichtgegenständen,

zur zeitgerechten Absolvierung der Gefahrenunterweisung vor dem Pflichtpraktikum.

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