§ 8 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Der ortsgebundene Unterricht in den geteilten Klassen§ 8 S-COVID-19 LWS (§ 4weggefallen) hat sich auf jene Kompetenzen der Lehrpläne zu beziehen, die im ortsungebundenen Unterricht schwer oder nicht vermittelbar sindseit 01.08.2021 weggefallen. Er soll also insbesondere der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten und der Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler dienen. Welche Lehrinhalte zu vermitteln sind, entscheidet die Schulleitung.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
Der ortsgebundene Unterricht in den geteilten Klassen§ 8 S-COVID-19 LWS (§ 4weggefallen) hat sich auf jene Kompetenzen der Lehrpläne zu beziehen, die im ortsungebundenen Unterricht schwer oder nicht vermittelbar sindseit 01.08.2021 weggefallen. Er soll also insbesondere der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten und der Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler dienen. Welche Lehrinhalte zu vermitteln sind, entscheidet die Schulleitung.

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