§ 13 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
§ 13 S-COVID-19 LWS (1weggefallen) Die Schulleitung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der unterrichtenden Lehrperson Lehrstoff in Abweichung von den verordneten Lehrplänen vom Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 zu verschiebenseit 01.08.2021 weggefallen. Dies gilt nicht für den Religionsunterricht. Die Verschiebung ist im Klassenbuch der jeweiligen Klasse zu vermerken.

(2) Die Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung 2015 wird dahingehend abgeändert, dass der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 entfällt.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
§ 13 S-COVID-19 LWS (1weggefallen) Die Schulleitung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der unterrichtenden Lehrperson Lehrstoff in Abweichung von den verordneten Lehrplänen vom Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 zu verschiebenseit 01.08.2021 weggefallen. Dies gilt nicht für den Religionsunterricht. Die Verschiebung ist im Klassenbuch der jeweiligen Klasse zu vermerken.

(2) Die Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung 2015 wird dahingehend abgeändert, dass der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 entfällt.

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