§ 15 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
(1) In Abweichung von den §§ 21 und 30 des Gesetzes und der dazu ergangenen Landwirtschaftlichen Lehrpläneverordnung 2015 kann geblockter Unterricht bis zum Höchstausmaß der Stundenanzahl durchgeführt werden, die sich aus dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltenden Stundenplan bis zum Ende des Unterrichtsjahres ergeben hätte.

(2) Wenn in der Berufs- oder Fachschule kein praktischer Unterricht durchführbar ist, kann die Schulleitung Schülerinnen und Schüler abweichend von § 43 des Gesetzes von der Teilnahme an diesen Pflichtgegenständen oder alternativen Pflichtgegenständen befreien.

(3) Wenn in der Berufsschule auf Grund von Maßnahmen zur Eindämmung der 15 S-COVID-19-Pandemie eine Beurteilung im Unterricht nicht möglich ist, kann die Schulleitung diese Pflichtgegenstände zu verbindlichen Übungen erklären.

LWS (4weggefallen) In Berufsschulen kann abweichend von § 15 Abs 3 des Gesetzes eine Unterbrechung des Lehrganges aus Anlass von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erfolgenseit 01.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
(1) In Abweichung von den §§ 21 und 30 des Gesetzes und der dazu ergangenen Landwirtschaftlichen Lehrpläneverordnung 2015 kann geblockter Unterricht bis zum Höchstausmaß der Stundenanzahl durchgeführt werden, die sich aus dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltenden Stundenplan bis zum Ende des Unterrichtsjahres ergeben hätte.

(2) Wenn in der Berufs- oder Fachschule kein praktischer Unterricht durchführbar ist, kann die Schulleitung Schülerinnen und Schüler abweichend von § 43 des Gesetzes von der Teilnahme an diesen Pflichtgegenständen oder alternativen Pflichtgegenständen befreien.

(3) Wenn in der Berufsschule auf Grund von Maßnahmen zur Eindämmung der 15 S-COVID-19-Pandemie eine Beurteilung im Unterricht nicht möglich ist, kann die Schulleitung diese Pflichtgegenstände zu verbindlichen Übungen erklären.

LWS (4weggefallen) In Berufsschulen kann abweichend von § 15 Abs 3 des Gesetzes eine Unterbrechung des Lehrganges aus Anlass von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erfolgenseit 01.08.2021 weggefallen.

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