§ 20 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2020 bis 31.12.9999
§ 20 S-COVID-19 LWS (1weggefallen) Die Abschlussprüfung für das Schuljahr 2019/20 besteht aus der Abschlussarbeit, einer Klausurarbeit sowie allenfalls einer mündlichen Kompensationsprüfungseit 01.11.2020 weggefallen.

(2) Die Präsentation und Diskussion der Abschlussarbeit (außer im Fall des § 25), die Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Fachklausur“ und die mündliche Prüfung entfallen.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
§ 20 S-COVID-19 LWS (1weggefallen) Die Abschlussprüfung für das Schuljahr 2019/20 besteht aus der Abschlussarbeit, einer Klausurarbeit sowie allenfalls einer mündlichen Kompensationsprüfungseit 01.11.2020 weggefallen.

(2) Die Präsentation und Diskussion der Abschlussarbeit (außer im Fall des § 25), die Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Fachklausur“ und die mündliche Prüfung entfallen.

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