§ 26 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2020 bis 31.12.9999
Wenn ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gewähltes Prüfungsgebiet auf Grund der Bestimmungen dieser Verordnung nicht geprüft wurde, so ist für die Beurteilung der Leistung der Klausurarbeit „Fachklausur“ oder der mündlichen Prüfung die Leistungsbeurteilung der letzten Schulstufe heranzuziehen§ 26 S-COVID-19 LWS (weggefallen) seit 01.11.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
Wenn ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gewähltes Prüfungsgebiet auf Grund der Bestimmungen dieser Verordnung nicht geprüft wurde, so ist für die Beurteilung der Leistung der Klausurarbeit „Fachklausur“ oder der mündlichen Prüfung die Leistungsbeurteilung der letzten Schulstufe heranzuziehen§ 26 S-COVID-19 LWS (weggefallen) seit 01.11.2020 weggefallen.

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