§ 12 COVID-19 MV (weggefallen)

COVID-19-Maßnahmenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, und das Bundes§ 12 COVID-Bedienstetenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 70/1999, nicht berührt19 MV (weggefallen) seit 01.01.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.2020
Durch diese Verordnung werden das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, und das Bundes§ 12 COVID-Bedienstetenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 70/1999, nicht berührt19 MV (weggefallen) seit 01.01.2021 weggefallen.

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