§ 19 Stmk. TG 1992 (weggefallen)

Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2003 bis 31.12.9999
Der Vorsitzende – im Falle seiner Verhinderung der Vorsitzende-Stellvertreter – vertritt den Tourismusverband nach außen§ 19 Stmk. Er leitet die Verwaltung des Tourismusverbandes; er führt den Vorsitz in der Vollversammlung, in der Tourismuskommission und im VorstandTG 1992 seit 28.02.2003 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2003

In Kraft vom 01.09.1992 bis 28.02.2003
Der Vorsitzende – im Falle seiner Verhinderung der Vorsitzende-Stellvertreter – vertritt den Tourismusverband nach außen§ 19 Stmk. Er leitet die Verwaltung des Tourismusverbandes; er führt den Vorsitz in der Vollversammlung, in der Tourismuskommission und im VorstandTG 1992 seit 28.02.2003 weggefallen.

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