§ 24 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Die PSA dürfen die erforderlichen Bewegungen und Körperhaltungen sowie die Sinneswahrnehmung so wenig wie möglich behindern§ 24 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. Sie dürfen ferner nicht zu gefährlichen Bewegungen des Verwenders führen, die ihn selbst oder Dritte gefährden.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
Die PSA dürfen die erforderlichen Bewegungen und Körperhaltungen sowie die Sinneswahrnehmung so wenig wie möglich behindern§ 24 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. Sie dürfen ferner nicht zu gefährlichen Bewegungen des Verwenders führen, die ihn selbst oder Dritte gefährden.

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