§ 37 PSASV (weggefallen)

PSA-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Wenn PSA mit einem Verbindungssystem ausgestattet sind, das an ein äußeres Gerät angeschlossen werden kann, so muß ihr Anschlußteil so ausgelegt und hergestellt sein, daß es unverwechselbar nur an eine geeignete Gerätetype angeschlossen werden kann§ 37 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 30.07.1994 bis 20.04.2018
Wenn PSA mit einem Verbindungssystem ausgestattet sind, das an ein äußeres Gerät angeschlossen werden kann, so muß ihr Anschlußteil so ausgelegt und hergestellt sein, daß es unverwechselbar nur an eine geeignete Gerätetype angeschlossen werden kann§ 37 PSASV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen.

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