Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) Fundstelle

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2014 bis 31.12.9999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 3 bis 7, §§ 12 bis 15, § 17, § 65 Abs. 4 Z 1 bis 3, §§ 66, 69 f und § 72 Abs. 1 Z 5 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber/innen

§ 4.

Arbeitsplatzevaluierung

§ 5.

Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung

§ 6.

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

§ 7.

Information und Unterweisung

2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung

§ 8.

Fuß- und Beinschutz

§ 9.

Kopf- und Nackenschutz

§ 10.

Augen- und Gesichtsschutz

§ 11.

Gehörschutz

§ 12.

Hand- und Armschutz

§ 13.

Hautschutz

§ 14.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken und Versinken

§ 15.

Atemschutz

§ 16.

Schutzkleidung

3. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 17.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anmerkung

Die PSA-V wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 77/2014 kundgemacht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2014 bis 31.12.9999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 3 bis 7, §§ 12 bis 15, § 17, § 65 Abs. 4 Z 1 bis 3, §§ 66, 69 f und § 72 Abs. 1 Z 5 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber/innen

§ 4.

Arbeitsplatzevaluierung

§ 5.

Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung

§ 6.

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

§ 7.

Information und Unterweisung

2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung

§ 8.

Fuß- und Beinschutz

§ 9.

Kopf- und Nackenschutz

§ 10.

Augen- und Gesichtsschutz

§ 11.

Gehörschutz

§ 12.

Hand- und Armschutz

§ 13.

Hautschutz

§ 14.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken und Versinken

§ 15.

Atemschutz

§ 16.

Schutzkleidung

3. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 17.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anmerkung

Die PSA-V wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 77/2014 kundgemacht.

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