§ 1 EBEV Geltungsbereich

Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2008 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für Bauentwürfe für den Bau oder die Veränderung von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen von Eisenbahnen im Sinne des § 1 EisbG.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2008 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für Bauentwürfe für den Bau oder die Veränderung von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen von Eisenbahnen im Sinne des § 1 EisbG.

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