§ 15 EBEV Übergangsbestimmungen

Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2008 bis 31.12.9999

Diese Verordnung ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.

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In Kraft vom 01.05.2008 bis 31.12.9999

Diese Verordnung ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.

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