§ 10 Oö. SZG 1976

Oö. Schulzeitgesetz 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2021 bis 31.12.9999

Das in diesem Landesgesetz zitierte Schulzeitgesetz 1985 ist in folgender Fassung anzuwenden:
Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2019BGBl. I Nr. 23/2020.

(Anm: LGBl. Nr. 64/2018, 113/2019)

(Anm: LGBl. Nr. 64/2018, 113/2019, 57/2021)

Stand vor dem 15.06.2021

In Kraft vom 13.12.2019 bis 15.06.2021

Das in diesem Landesgesetz zitierte Schulzeitgesetz 1985 ist in folgender Fassung anzuwenden:
Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2019BGBl. I Nr. 23/2020.

(Anm: LGBl. Nr. 64/2018, 113/2019)

(Anm: LGBl. Nr. 64/2018, 113/2019, 57/2021)

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