§ 24c StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Auf Personen, denen der Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG 2005§ 24c StMSG oder subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 vor dem 1seit 30.06.2021 weggefallen. Jänner 2015 zuerkannt wurde, ist § 7 Abs. 6c nicht anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 09.12.2017 bis 30.06.2021
Auf Personen, denen der Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG 2005§ 24c StMSG oder subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 vor dem 1seit 30.06.2021 weggefallen. Jänner 2015 zuerkannt wurde, ist § 7 Abs. 6c nicht anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018

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