§ 308e STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
In der Fassung der 15.§ 308e STLAO-Novelle, LGBl. Nr. 94/2017, gelten § 216 Abs. 1, § 234 Abs. 2, § 241 Abs. 1, § 247 Abs. 2, § 284ad Abs 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. 1, § 284aj Abs. 1 Z 1 und § 279 Abs. 1 für Organe der Dienstnehmerschaft, deren Konstituierung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der 15. STLAO-Novelle erfolgt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 30.12.2013 bis 31.12.2013
In der Fassung der 15.§ 308e STLAO-Novelle, LGBl. Nr. 94/2017, gelten § 216 Abs. 1, § 234 Abs. 2, § 241 Abs. 1, § 247 Abs. 2, § 284ad Abs 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. 1, § 284aj Abs. 1 Z 1 und § 279 Abs. 1 für Organe der Dienstnehmerschaft, deren Konstituierung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der 15. STLAO-Novelle erfolgt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007

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