Art. 4 TBO 2011 (weggefallen)

Bauordnung 2011 - TBO 2011, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
Die Übergangsbestimmung des Art. III Abs4 TBO 2011 seit 28.02.2018 weggefallen. 2 der Novelle LGBl. Nr. 89/2003, die mit 12. September 2003 in Kraft getreten ist, lautet:

„(2) Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Bauverfahren ist § 24 Abs. 6 und 7 der Tiroler Bauordnung 2001 in der Fassung LGBl. Nr. 94/2001 weiter anzuwenden.“

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.07.2011 bis 28.02.2018
Die Übergangsbestimmung des Art. III Abs4 TBO 2011 seit 28.02.2018 weggefallen. 2 der Novelle LGBl. Nr. 89/2003, die mit 12. September 2003 in Kraft getreten ist, lautet:

„(2) Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Bauverfahren ist § 24 Abs. 6 und 7 der Tiroler Bauordnung 2001 in der Fassung LGBl. Nr. 94/2001 weiter anzuwenden.“

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