§ 12 T-FSG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Feldschutzgesetz 2000, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.06.2002 bis 31.12.9999

Die Erstellungnach diesem Gesetz von Berichten an die Europäische Union obliegtOrganen der LandesregierungGemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

Stand vor dem 06.06.2002

In Kraft vom 13.09.2000 bis 06.06.2002

Die Erstellungnach diesem Gesetz von Berichten an die Europäische Union obliegtOrganen der LandesregierungGemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

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