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§ 35 Abs. 4 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2009§ 44d SHG ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Fassung laufende Verfahren nicht anzuwendenseit 31.12.2024 weggefallen.Paragraph 35, Absatz 4, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2009, ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Fassung laufende Verfahren nicht anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2009Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2009,
§ 35 Abs. 4 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2009§ 44d SHG ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Fassung laufende Verfahren nicht anzuwendenseit 31.12.2024 weggefallen.Paragraph 35, Absatz 4, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2009, ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Fassung laufende Verfahren nicht anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2009Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2009,