§ 12 StSchAuG (weggefallen)

Steiermärkisches Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Das Kollegium des Landesschulrates ist beschlussfähig, wenn sämtliche stimmberechtigten Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als die Hälfte anwesend ist§ 12 StSchAuG seit 31.12.2018 weggefallen. Ist jedoch dieses Kollegium durch mehr als 6 Monate beschlussunfähig, dann sind seine Mitglieder neu zu bestellen. Diese Frist beginnt vom Zeitpunkt der ersten Sitzung des Kollegiums, in der die Beschlussunfähigkeit festgestellt wurde, an zu laufen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Das Kollegium des Landesschulrates ist beschlussfähig, wenn sämtliche stimmberechtigten Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als die Hälfte anwesend ist§ 12 StSchAuG seit 31.12.2018 weggefallen. Ist jedoch dieses Kollegium durch mehr als 6 Monate beschlussunfähig, dann sind seine Mitglieder neu zu bestellen. Diese Frist beginnt vom Zeitpunkt der ersten Sitzung des Kollegiums, in der die Beschlussunfähigkeit festgestellt wurde, an zu laufen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014

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