§ 15 StNFWAG (weggefallen)

Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Ergibt sich auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 34/2002§ 15 StNFWAG eine Erhöhung der Ferienwohnungsabgabe während eines Kalenderjahres, so hat die Abgabenbehörde diese Abgabe für den Rest des Kalenderjahres neu vorzuschreiben, wobei die schon für das laufende Kalenderjahr geleistete Abgabe anzurechnen istseit 31.12.2013 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 34/2002

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.04.2002 bis 31.12.2013
Ergibt sich auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 34/2002§ 15 StNFWAG eine Erhöhung der Ferienwohnungsabgabe während eines Kalenderjahres, so hat die Abgabenbehörde diese Abgabe für den Rest des Kalenderjahres neu vorzuschreiben, wobei die schon für das laufende Kalenderjahr geleistete Abgabe anzurechnen istseit 31.12.2013 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 34/2002

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