§ 1 StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Zur verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung wird eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung (im Folgenden „Mindestsicherung“) geschaffen§ 1 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen. Die Mindestsicherung soll eine dauerhafte (Wieder-)Eingliederung ihrer Bezieherinnen/Bezieher in das Erwerbsleben weitestmöglich fördern.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.03.2011 bis 30.06.2021
Zur verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung wird eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung (im Folgenden „Mindestsicherung“) geschaffen§ 1 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen. Die Mindestsicherung soll eine dauerhafte (Wieder-)Eingliederung ihrer Bezieherinnen/Bezieher in das Erwerbsleben weitestmöglich fördern.

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