§ 18 StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Träger der Mindestsicherung nach diesem Landesgesetz sind das Land, die Sozialhilfeverbände, die Stadt Graz als Stadt mit eigenem Statut und die Gemeinden§ 18 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.03.2011 bis 30.06.2021
Träger der Mindestsicherung nach diesem Landesgesetz sind das Land, die Sozialhilfeverbände, die Stadt Graz als Stadt mit eigenem Statut und die Gemeinden§ 18 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen.

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