§ 18 Stmk. LSG 1983 (weggefallen)

Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.02.2026 bis 31.12.9999
Die Vorführungen müssen spätestens um 24 Uhr beendet werden§ 18 Stmk. In Ausnahmefällen kann eine Erstreckung der Sperrstunde von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werdenLSG 1983 seit 26.02.2026 weggefallen.

Stand vor dem 26.02.2026

In Kraft vom 01.10.1983 bis 26.02.2026
Die Vorführungen müssen spätestens um 24 Uhr beendet werden§ 18 Stmk. In Ausnahmefällen kann eine Erstreckung der Sperrstunde von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werdenLSG 1983 seit 26.02.2026 weggefallen.

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