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Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, dieDie in diesem Gesetz in der männlichen Form verwendet werdenverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, gelten sprachlich auchsoweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der weiblichen FormFassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, dieDie in diesem Gesetz in der männlichen Form verwendet werdenverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, gelten sprachlich auchsoweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der weiblichen FormFassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,