§ 11 FuGG

Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:

1.

Verordnung (EG) 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs,

2.

Verordnung (EG) 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

  1. 1.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 66/2022

Stand vor dem 30.09.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.09.2022

Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:

1.

Verordnung (EG) 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs,

2.

Verordnung (EG) 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

  1. 1.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 66/2022

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