§ 56 StBHG Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Steiermärkisches Behindertengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.2010 bis 31.12.9999

(1) VerweiseSoweit in diesem Gesetz auf andere LandesPersonen-gesetze sind als Verweise auf und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die jeweils gültigesprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassung zu verstehen.LGBl. Nr. 74/2007, LGBl. Nr. 81/2010

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu ver-stehen:

1.

Bundesgesetz betreffend Fremdengesetz, BGBl. I Nr. 75/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 134/2002;

2.

Bundespflegegeldgesetz – BPGG, BGBl. Nr. 110/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2003;

3.

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS. Nr. 946/1811 in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2003.

Stand vor dem 31.08.2007

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.08.2007

(1) VerweiseSoweit in diesem Gesetz auf andere LandesPersonen-gesetze sind als Verweise auf und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die jeweils gültigesprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassung zu verstehen.LGBl. Nr. 74/2007, LGBl. Nr. 81/2010

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu ver-stehen:

1.

Bundesgesetz betreffend Fremdengesetz, BGBl. I Nr. 75/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 134/2002;

2.

Bundespflegegeldgesetz – BPGG, BGBl. Nr. 110/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2003;

3.

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS. Nr. 946/1811 in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2003.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten