§ 9 Stmk. APG (weggefallen)

Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form abgefaßt sind, sind sinngemäß auch in der weiblichen Form zu verstehen§ 9 Stmk. APG seit 31.08.2025 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 12.10.1990 bis 31.08.2025
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form abgefaßt sind, sind sinngemäß auch in der weiblichen Form zu verstehen§ 9 Stmk. APG seit 31.08.2025 weggefallen.

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