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Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, dieDie in diesem Gesetz sprachlichverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der männlichen Form angeführt werdenFassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, gelten sinngemäß auch in der weiblichen FormFassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, dieDie in diesem Gesetz sprachlichverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der männlichen Form angeführt werdenFassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, gelten sinngemäß auch in der weiblichen FormFassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,