§ 39j STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Die §§ 39b bis 39i sind auch für eine vom Dienstnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt§ 39j STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2005

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 30.12.2013 bis 31.12.2013
Die §§ 39b bis 39i sind auch für eine vom Dienstnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt§ 39j STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2005

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