§ 39m STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Vereinbarungen über den Anspruch des Dienstnehmers auf eine beigestellte Dienst(Werks)wohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gemäß §§ 37 und 39h nur vor Gericht nach vorangegangener Rechtsbelehrung des Dienstnehmers getroffen werden§ 39m STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2005

Stand vor dem 17.05.2012

In Kraft vom 16.05.2012 bis 17.05.2012
Vereinbarungen über den Anspruch des Dienstnehmers auf eine beigestellte Dienst(Werks)wohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gemäß §§ 37 und 39h nur vor Gericht nach vorangegangener Rechtsbelehrung des Dienstnehmers getroffen werden§ 39m STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2005

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