§ 98 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Dienstgeberin/Dienstgeber im Sinne der §§ 98a bis 141b ist jede natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die als Vertragspartei des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer die Verantwortung für das Unternehmen oder den Betrieb trägt§ 98 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2012, LGBl. Nr. 73/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 30.12.2013 bis 31.12.2013
Dienstgeberin/Dienstgeber im Sinne der §§ 98a bis 141b ist jede natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die als Vertragspartei des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer die Verantwortung für das Unternehmen oder den Betrieb trägt§ 98 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2012, LGBl. Nr. 73/2013

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