§ 155 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur aus den im § 47 ausdrücklich angeführten Gründen nach Zustimmung des Gerichtes entlassen werden§ 155 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 09.12.2019

In Kraft vom 13.02.2002 bis 09.12.2019
Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur aus den im § 47 ausdrücklich angeführten Gründen nach Zustimmung des Gerichtes entlassen werden§ 155 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten