§ 242 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die Vorschriften des § 224 Abs. 1 bis 4, 6 und 8, der §§ 225 bis 227, des § 228 Z 1 und 2 und des § 229 sinngemäß anzuwenden§ 242 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 30.12.2013 bis 31.12.2013
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die Vorschriften des § 224 Abs. 1 bis 4, 6 und 8, der §§ 225 bis 227, des § 228 Z 1 und 2 und des § 229 sinngemäß anzuwenden§ 242 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

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