§ 245 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 244 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Zentralbetriebsratsfonds, der vom Zentralbetriebsrat verwaltet wird§ 245 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds sind zu den im § 244 Abs. 1 bezeichneten Zwecken zu verwenden.

Stand vor dem 16.12.2021

In Kraft vom 15.12.2021 bis 16.12.2021
Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 244 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Zentralbetriebsratsfonds, der vom Zentralbetriebsrat verwaltet wird§ 245 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds sind zu den im § 244 Abs. 1 bezeichneten Zwecken zu verwenden.

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