§ 298a STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Der Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission hat in Angelegenheit der Gleichstellung sowie der Gleichbehandlung von Personen mit Behinderungen in der Arbeitswelt die Aufgabe, auf Antrag einen Schlichtungsversuch wegen einer behaupteten Diskriminierung zu führen und auf eine Einigung (Abschluss eines Vergleiches) hinzuwirken§ 298a STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2006

Stand vor dem 17.05.2012

In Kraft vom 16.05.2012 bis 17.05.2012
Der Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission hat in Angelegenheit der Gleichstellung sowie der Gleichbehandlung von Personen mit Behinderungen in der Arbeitswelt die Aufgabe, auf Antrag einen Schlichtungsversuch wegen einer behaupteten Diskriminierung zu führen und auf eine Einigung (Abschluss eines Vergleiches) hinzuwirken§ 298a STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2006

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