§ 308d STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen des § 19 Abs. 2, des § 19a, des § 19b, des § 60f Abs. 2 bis 4 und des § 307 Abs. 2a Z 2 und 3 in der Fassung LGBl. Nr. 117/2015 sind nur mehr auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1§ 308d STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. Jänner 2017 ereignet haben.

Anm.: in der Fassung LGBl. 40/2017

Stand vor dem 16.12.2021

In Kraft vom 15.12.2021 bis 16.12.2021
Die Bestimmungen des § 19 Abs. 2, des § 19a, des § 19b, des § 60f Abs. 2 bis 4 und des § 307 Abs. 2a Z 2 und 3 in der Fassung LGBl. Nr. 117/2015 sind nur mehr auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1§ 308d STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. Jänner 2017 ereignet haben.

Anm.: in der Fassung LGBl. 40/2017

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