§ 38g GemO

Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2010 bis 31.12.9999

Für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates gelten die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 19602009.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004, LGBl. Nr. 29/2010

Stand vor dem 30.04.2010

In Kraft vom 28.10.2004 bis 30.04.2010

Für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates gelten die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 19602009.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004, LGBl. Nr. 29/2010

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