§ 42a L-GBG (weggefallen)

Landes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Die/Der nach § 42 bestellte Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes hat die in den §§ 27, 29 und 31 in Verbindung mit § 40§ 42a L-GBG Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz sowie § 7r Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu erfüllenseit 31.05.2023 weggefallen.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 25.09.2010 bis 31.05.2023
Die/Der nach § 42 bestellte Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes hat die in den §§ 27, 29 und 31 in Verbindung mit § 40§ 42a L-GBG Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz sowie § 7r Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu erfüllenseit 31.05.2023 weggefallen.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

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