§ 54 L-GBG (weggefallen)

Landes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Landes-Gleichbehandlungsgesetz L-GBG), LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2003§ 54 L-GBG außer Kraftseit 31.05.2023 weggefallen.

(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die §§ 25 Abs. 6 und 31 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2003 außer Kraft.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.11.2004 bis 31.05.2023
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Landes-Gleichbehandlungsgesetz L-GBG), LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2003§ 54 L-GBG außer Kraftseit 31.05.2023 weggefallen.

(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die §§ 25 Abs. 6 und 31 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2003 außer Kraft.

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