§ 11 StAEG Anerkennung in anderen Bundesländern

Anstellungserfordernisgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.11.2016 bis 31.12.9999

Die Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisenausländischen Qualifikationsnachweisen im Sinne derdes §§ 7 bis 10 durch eine zuständige Behörde in einem anderen Bundesland gilt auch für das Land Steiermark. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016

Stand vor dem 25.11.2016

In Kraft vom 30.10.2008 bis 25.11.2016

Die Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisenausländischen Qualifikationsnachweisen im Sinne derdes §§ 7 bis 10 durch eine zuständige Behörde in einem anderen Bundesland gilt auch für das Land Steiermark. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016

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