§ 12 StAEG Verweise

Anstellungserfordernisgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.11.2016 bis 31.12.9999

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise auf VorschriftenAnm.: in der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:Fassung LGBl. Nr. 136/2016

1.

Berufsqualifikationsrichtlinie: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30. 9. 2005, S. 22, zuletzt in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1430/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 2005/36/EG, ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 3;

2.

Richtlinie 2003/109/EG: Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. L 16 vom 23. 1. 2004, S. 44;

3.

Richtlinie 2004/38/EG: Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77, in der Fassung ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 35.

Stand vor dem 25.11.2016

In Kraft vom 30.10.2008 bis 25.11.2016

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise auf VorschriftenAnm.: in der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:Fassung LGBl. Nr. 136/2016

1.

Berufsqualifikationsrichtlinie: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30. 9. 2005, S. 22, zuletzt in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1430/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 2005/36/EG, ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 3;

2.

Richtlinie 2003/109/EG: Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. L 16 vom 23. 1. 2004, S. 44;

3.

Richtlinie 2004/38/EG: Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77, in der Fassung ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 35.

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