Anl. 6 Sbg. TZG (weggefallen)

Salzburger Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Anlage 6

Anforderungen an Bescheinigungen für Samen, Eizellen

und Embryonen aus Drittstaaten

Tierart Samen Samen von Tieren, Eizellen und Embryonen

die keiner

Leistungsprüfung

oder Zuchtwertschätzung

unterzogen wurden

Rinder Anforderungen nach Anforderungen nach Anforderungen nach

Artikel 3 undAnl. 6 Artikel 2 der Ent- Artikel 4,5 und 6

der Entscheidung scheidung 96/509/EG der Entscheidung

96/510/EG der Kom- der Kommission vom 96/510/EG der Kom-

mission vom 18Sbg. 18TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Juli 1996 über mission vom 18.

Juli 1996 über Ab- genealogische und Juli 1996 über Ab-

stammungs- und tierzüchterische stammungs- und

Zuchtbescheinigungen Anfroderungen bei Zuchtbescheinigun-

für die Einfuhr von der Einfuhr von gen für die Ein-

Zuchttieren, ihrem Sperma bestimmter fuhr von Zucht-

Sperma, ihren Ei- Tiere, ABl Nr L 210 tieren, ihrem

zellen und Embryonen, Sperma, ihren Ei-

ABl Nr L 210, geändert zellen und Embry-

durch die Entscheidung onen, ABl Nr L 210,

2004/186/EG der Kom- geändert durch die

mission vom 16. Februar Entscheidung

2004 zur Änderung 2004/186/EG der

bestimmter Anhänge der Kommission vom

Entscheidung 96/510/EG 16. Februar 2004

hinsichtlich der zur Änderung

tierzüchterischen bestimmter Anhänge

Bedingungen für die der Entscheidung

Einfuhr von Sperma, 96/510/EG hinsicht-

Eizellen und Embryonen lich der tier-

von Equiden, ABl Nr L 57 züchterischen

Bedingungen für

die Einfuhr von

Sperma, Eizellen

und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L

57

Rein-

rassige

Zucht-

schweine Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach

nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6

und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung

scheidung 96/509/EG der 96/510/EG der

96/510/EG der Kommission vom Kommission vom

Kommission vom 18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über

18. Juli 1996 genealogische und Abstammungs- und

über Abstammungs- tierzüchterische Zuchtbescheinigun-

und Zuchtbeschei- Anforderungen bei gen für die Ein-

nigungen für die der Einfuhr von fuhr von Zucht-

Einfuhr von Sperma bestimmter tieren, ihrem

Zuchttieren, Tiere, ABl Nr Sperma, ihren

ihrem Sperma, L 210 Eizellen und Em-

ihren Eizellen bryonen, ABl Nr

und Embryonen, 210, geändert durch

ABl Nr L 210, die Entscheidung

geändert durch 2004/186/EG der

die Entscheidung Kommission vom

2004/186/EG der 16. Februar 2004

Kommission vom zur Änderung be-

16. Februar 2004 stimmter Anhänge

zur Änderung be- der Entscheidung

stimmter Anhänge 96/510/EG hinsicht-

der Entscheidung lich der tier-

96/510/EG hinsichtlich züchterischen

der tierzüchterischen Bedingungen für die

Bedingungen für die Einfuhr von Sperma,

Einfuhr von Sperma, Eizellen und Em-

Eizellen und Embryonen bryonen von Equiden,

von Equiden, ABl Nr L 57 ABl Nr L 57

Hybride

Zucht-

schweine Anforderungen nach Anforderungen nach

Artikel 3 und 6 Artikel 4,5 und 6

der Entscheidung der Entscheidung

96/510/EG der 96/510/EG der

Kommission vom Kommission vom

18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über

Abstammungs- und Abstammungs- und

Zuchtbescheinigungen Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von für die Einfuhr von

Zuchttieren, ihrem Zuchttieren, ihrem

Sperma, ihren Ei- Sperma, ihren Ei-

zellen und Embryonen, zellen und Embyronen,

ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert

durch die Entschei- durch die Entschei-

dung 2004/186/EG der dung 2004/186/EG der

Kommission vom Kommission vom

16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur

Änderung bestimmter Änderung bestimmter

Anhänge der Ent- Anhänge der Ent-

scheidung 96/510/EG scheidung 96/510/EG

hinsichtlich der hinsichtlich der

tierzüchterischen tierzüchterischen

Bedingungen für die Bedingungen für die

Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,

Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen

von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L

57

Schafe und

Ziegen Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach

nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6

und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung der

scheidung der 96/509/EG der Kommission 96/510/EG

Kommission Kommission vom vom 18. Juli 1996 über

96/510/EG vom 18. Juli 1996 über Abstammungs- und

18. Juli 1996 genealogische und Zuchtbescheinigungen

über Abstam- tierzüchterische für die Einfuhr von

mungs- und Anforderungen bei Zuchttieren, ihrem

Zuchtbescheini- der Einfuhr von Sperma, ihren Eizellen

gungen für die Sperma bestimmter und Embryonen, ABl Nr

Einfuhr von Tiere, ABl Nr L 210, geändert durch

Zuchttieren, L 210 die Entscheidung

ihrem Sperma, 2004/186/EG der

ihren Eizellen Kommission vom 16.

und Embryonen, Februar 2004 zur

ABl Nr L 210, Änderung bestimmter

geändert durch Anhänge der Entschei-

die Entscheidung dung 96/510/EG hin-

2004/186/EG der sichtlich der tier-

Kommission vom züchterischen Be-

16. Februar 2004 dingungen für die

zur Änderung be- Einfuhr von Sperma,

stimmter Anhänge Eizellen und Embryonen

der Entscheidung von Equiden, ABl Nr

96/510/EG hin- L 57

sichtlich der

tierzüchterischen

Bedingungen für die

Einfuhr von Sperma,

Eizellen und

Embryonen von Equiden

ABl Nr L 57

Equiden Anforderungen nach Anforderungen nach

Artikel 3 und 6 der Artikel 4,5 und 6 der

Entscheidung 96/510/EG Entscheidung 96/510/EG

der Kommission vom der Kommission vom

18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über

Abstammungs- und Zucht- Abstammungs- und Zucht-

bescheinigungen für die bescheinigungen für die

Einfuhr von Zuchttieren, Einfuhr von Zuchttieren,

ihrem Sperma, ihren Ei- ihrem Sperma, ihren Ei-

zellen und Embryonen, zellen und Embryonen,

ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert

durch die Entscheidung durch die Entscheidung

2004/186/EG der 2004/186/EG der

Kommission vom Kommission vom

16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur

Änderung bestimmter Änderung bestimmter

Anhänge der Entscheidung Anhänge der Entscheidung

96/510/EG hinsichtlich 96/510/EG hinsichtlich

der tierzüchterischen der tierzüchterischen

Bedingungen für die Bedingungen für die

Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,

Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen

von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L 57

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.05.2009 bis 31.07.2021
Anlage 6

Anforderungen an Bescheinigungen für Samen, Eizellen

und Embryonen aus Drittstaaten

Tierart Samen Samen von Tieren, Eizellen und Embryonen

die keiner

Leistungsprüfung

oder Zuchtwertschätzung

unterzogen wurden

Rinder Anforderungen nach Anforderungen nach Anforderungen nach

Artikel 3 undAnl. 6 Artikel 2 der Ent- Artikel 4,5 und 6

der Entscheidung scheidung 96/509/EG der Entscheidung

96/510/EG der Kom- der Kommission vom 96/510/EG der Kom-

mission vom 18Sbg. 18TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Juli 1996 über mission vom 18.

Juli 1996 über Ab- genealogische und Juli 1996 über Ab-

stammungs- und tierzüchterische stammungs- und

Zuchtbescheinigungen Anfroderungen bei Zuchtbescheinigun-

für die Einfuhr von der Einfuhr von gen für die Ein-

Zuchttieren, ihrem Sperma bestimmter fuhr von Zucht-

Sperma, ihren Ei- Tiere, ABl Nr L 210 tieren, ihrem

zellen und Embryonen, Sperma, ihren Ei-

ABl Nr L 210, geändert zellen und Embry-

durch die Entscheidung onen, ABl Nr L 210,

2004/186/EG der Kom- geändert durch die

mission vom 16. Februar Entscheidung

2004 zur Änderung 2004/186/EG der

bestimmter Anhänge der Kommission vom

Entscheidung 96/510/EG 16. Februar 2004

hinsichtlich der zur Änderung

tierzüchterischen bestimmter Anhänge

Bedingungen für die der Entscheidung

Einfuhr von Sperma, 96/510/EG hinsicht-

Eizellen und Embryonen lich der tier-

von Equiden, ABl Nr L 57 züchterischen

Bedingungen für

die Einfuhr von

Sperma, Eizellen

und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L

57

Rein-

rassige

Zucht-

schweine Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach

nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6

und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung

scheidung 96/509/EG der 96/510/EG der

96/510/EG der Kommission vom Kommission vom

Kommission vom 18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über

18. Juli 1996 genealogische und Abstammungs- und

über Abstammungs- tierzüchterische Zuchtbescheinigun-

und Zuchtbeschei- Anforderungen bei gen für die Ein-

nigungen für die der Einfuhr von fuhr von Zucht-

Einfuhr von Sperma bestimmter tieren, ihrem

Zuchttieren, Tiere, ABl Nr Sperma, ihren

ihrem Sperma, L 210 Eizellen und Em-

ihren Eizellen bryonen, ABl Nr

und Embryonen, 210, geändert durch

ABl Nr L 210, die Entscheidung

geändert durch 2004/186/EG der

die Entscheidung Kommission vom

2004/186/EG der 16. Februar 2004

Kommission vom zur Änderung be-

16. Februar 2004 stimmter Anhänge

zur Änderung be- der Entscheidung

stimmter Anhänge 96/510/EG hinsicht-

der Entscheidung lich der tier-

96/510/EG hinsichtlich züchterischen

der tierzüchterischen Bedingungen für die

Bedingungen für die Einfuhr von Sperma,

Einfuhr von Sperma, Eizellen und Em-

Eizellen und Embryonen bryonen von Equiden,

von Equiden, ABl Nr L 57 ABl Nr L 57

Hybride

Zucht-

schweine Anforderungen nach Anforderungen nach

Artikel 3 und 6 Artikel 4,5 und 6

der Entscheidung der Entscheidung

96/510/EG der 96/510/EG der

Kommission vom Kommission vom

18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über

Abstammungs- und Abstammungs- und

Zuchtbescheinigungen Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von für die Einfuhr von

Zuchttieren, ihrem Zuchttieren, ihrem

Sperma, ihren Ei- Sperma, ihren Ei-

zellen und Embryonen, zellen und Embyronen,

ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert

durch die Entschei- durch die Entschei-

dung 2004/186/EG der dung 2004/186/EG der

Kommission vom Kommission vom

16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur

Änderung bestimmter Änderung bestimmter

Anhänge der Ent- Anhänge der Ent-

scheidung 96/510/EG scheidung 96/510/EG

hinsichtlich der hinsichtlich der

tierzüchterischen tierzüchterischen

Bedingungen für die Bedingungen für die

Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,

Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen

von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L

57

Schafe und

Ziegen Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach

nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6

und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung der

scheidung der 96/509/EG der Kommission 96/510/EG

Kommission Kommission vom vom 18. Juli 1996 über

96/510/EG vom 18. Juli 1996 über Abstammungs- und

18. Juli 1996 genealogische und Zuchtbescheinigungen

über Abstam- tierzüchterische für die Einfuhr von

mungs- und Anforderungen bei Zuchttieren, ihrem

Zuchtbescheini- der Einfuhr von Sperma, ihren Eizellen

gungen für die Sperma bestimmter und Embryonen, ABl Nr

Einfuhr von Tiere, ABl Nr L 210, geändert durch

Zuchttieren, L 210 die Entscheidung

ihrem Sperma, 2004/186/EG der

ihren Eizellen Kommission vom 16.

und Embryonen, Februar 2004 zur

ABl Nr L 210, Änderung bestimmter

geändert durch Anhänge der Entschei-

die Entscheidung dung 96/510/EG hin-

2004/186/EG der sichtlich der tier-

Kommission vom züchterischen Be-

16. Februar 2004 dingungen für die

zur Änderung be- Einfuhr von Sperma,

stimmter Anhänge Eizellen und Embryonen

der Entscheidung von Equiden, ABl Nr

96/510/EG hin- L 57

sichtlich der

tierzüchterischen

Bedingungen für die

Einfuhr von Sperma,

Eizellen und

Embryonen von Equiden

ABl Nr L 57

Equiden Anforderungen nach Anforderungen nach

Artikel 3 und 6 der Artikel 4,5 und 6 der

Entscheidung 96/510/EG Entscheidung 96/510/EG

der Kommission vom der Kommission vom

18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über

Abstammungs- und Zucht- Abstammungs- und Zucht-

bescheinigungen für die bescheinigungen für die

Einfuhr von Zuchttieren, Einfuhr von Zuchttieren,

ihrem Sperma, ihren Ei- ihrem Sperma, ihren Ei-

zellen und Embryonen, zellen und Embryonen,

ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert

durch die Entscheidung durch die Entscheidung

2004/186/EG der 2004/186/EG der

Kommission vom Kommission vom

16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur

Änderung bestimmter Änderung bestimmter

Anhänge der Entscheidung Anhänge der Entscheidung

96/510/EG hinsichtlich 96/510/EG hinsichtlich

der tierzüchterischen der tierzüchterischen

Bedingungen für die Bedingungen für die

Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,

Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen

von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L 57

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