§ 44 Sbg. NPG

Salzburger Nationalparkgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Mit diesemDieses Gesetz werden folgende gemeinschaftsrechtlichendient der Umsetzung folgender Rechtsakte umgesetztder Europäischen Union:

1.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ABl 1992 Nr L 206, S. 7, zuletzt geändert durch diein der Fassung der Richtlinie 20062013/10517/EGEU des Rates vom 20.11.200613. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien, ABl 2006 Nr L 363, S 368158 vom 10. Juni 2013;

2.

Vogelschutz-Richtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte, in der Fassung) der Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien, ABl 2010Nr L 20, S 7158 vom 10. Juni 2013.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.02.2015 bis 31.12.2019

Mit diesemDieses Gesetz werden folgende gemeinschaftsrechtlichendient der Umsetzung folgender Rechtsakte umgesetztder Europäischen Union:

1.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ABl 1992 Nr L 206, S. 7, zuletzt geändert durch diein der Fassung der Richtlinie 20062013/10517/EGEU des Rates vom 20.11.200613. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien, ABl 2006 Nr L 363, S 368158 vom 10. Juni 2013;

2.

Vogelschutz-Richtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte, in der Fassung) der Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien, ABl 2010Nr L 20, S 7158 vom 10. Juni 2013.

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