§ 1 LHG 2017 (weggefallen)

Landeshaushaltsgesetz 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
(§ 1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr LHG 2017 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:

Ordentlicher Landesvoranschlag

Ausgaben

Einnahmen

2.785.588.100 €

2.785.588.100 €

Außerordentlicher Landesvoranschlag

Ausgaben

Einnahmen

66.357.400 €

66.357.400 €

Gesamthaushalt

Ausgaben

Einnahmen

2.851.945.500 €

2.851.945.500 €

(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen ergeben sich aus dem ordentlichen Landesvoranschlag und dem außerordentlichen Landesvoranschlag, die Bestandteile dieses Gesetzes sindseit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
(§ 1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr LHG 2017 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:

Ordentlicher Landesvoranschlag

Ausgaben

Einnahmen

2.785.588.100 €

2.785.588.100 €

Außerordentlicher Landesvoranschlag

Ausgaben

Einnahmen

66.357.400 €

66.357.400 €

Gesamthaushalt

Ausgaben

Einnahmen

2.851.945.500 €

2.851.945.500 €

(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen ergeben sich aus dem ordentlichen Landesvoranschlag und dem außerordentlichen Landesvoranschlag, die Bestandteile dieses Gesetzes sindseit 31.12.2017 weggefallen.

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